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II. Investment Guide

Hier machen wir Sie zum einen mit praxisnahen Investment-Tipps bekannt und erklären zudem, wie Sie bei Invesdor investieren. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie über unsere Plattform Investments tätigen und was Sie darüber hinaus noch wissen sollten.
 

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Allgemeine Einführung in Investments

Wie suche ich passende Investitionsmöglichkeiten aus?
 

Schon mit einem geringen Mindestinvestment ist es bei Invesdor möglich, ein diversifiziertes Portfolio aufzubauen. So streuen Sie Ihr Kapital über verschiedene Branchen, Unternehmensarten und Länder und optimieren die Risikostreuung Ihres Investments.

Erfahren Sie, wie Sie die passende Anlagestrategie für Ihre finanziellen Ziele finden, was Sie beim nachhaltigen Investieren beachten müssen und was Sie vor Ihrem ersten Investment noch wissen sollten.

Gerade im aktuell durch Inflation gekennzeichneten Marktumfeld eröffnen sich durch Crowdfunding einmalige Chancen, unmittelbar in attraktive Unternehmen zu investieren. Besonders lukrativ kann ein Investment in Unternehmen aus Wachstumsmärkten sein. Mit Investments auf Invesdor haben Sie die Gelegenheit, sich in frühen Stadien eines Unternehmenszyklus an aussichtsreichen Unternehmen zu beteiligen.

Finden Sie anbei alle wichtigen Fachtermini rund um Crowdinvestments kurz und verständlich erklärt.

Allgemeine Einführung in Investments bei Invesdor

Technische Einführung in Investments

Wie investiere ich in Projekte?
 

Die Anlageprojekte starten zu einem festgelegten Stichtag um 10 Uhr. Eine Vorankündigung erfolgt einige Stunden vorher per E-Mail an unsere Newsletter-Empfänger:innen. Zu diesem Zeitpunkt können Sie bereits relevante Details zum Unternehmen einsehen. Sobald das Projekt zur Investition freigeschaltet wird, benachrichtigen wir Sie erneut. Sie haben in der Regel 21 Tage lang Zeit in das Projekt zu investieren. Nach Ende der Finanzierungsphase erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail über die Annahme Ihres Investmentangebots durch das Unternehmen. Wir erstellen dann Ihre Vertragsunterlagen und hinterlegen diese in Ihrem Portfolio zum Download.

Wie schließe ich mein erstes Investment ab?

Sind Sie bereit für den nächsten Schritt in Richtung finanzielle Freiheit?

Folgen Sie uns und bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand bei unseren aktuellen Projekten, neuen Marktentwicklungen und spannenden Investment-Tipps.
 

            

Häufige Fragen

Investitionsmöglichkeiten

Alle Anlageprojekte starten an einem festgelegten Tag um 10 Uhr. Eine Vorankündiung erfolgt einige Stunden vor Projektstart per E-Mail an alle Newsletter-Empfänger:innen. Zu diesem Zeitpunkt können Sie bereits die Details zum Unternehmen einsehen. Sobald das Projekt zur Investition freigeschaltet wird, benachrichtigen wir Sie erneut.

Folgen Sie uns auch auf Facebook und Instagram, um keine Projekte zu verpassen.

Bei der Vorstellung der Projekte halten wir uns grundsätzlich an die rechtlichen Vorgaben. Wir sind im ständigen Austausch mit den zuständigen Behörden, um die Verständlichkeit und Transparenz der Projekte weiter zu optimieren. Auf den Projektseiten finden Sie jeweils die wichtigsten Dokumente wie das Anlagebasisinformationsblatt (kurz: KIIS) zur Voransicht.

Entdecken Sie spannende Anlageprojekte der Unternehmen. Sie können selbstbestimmt und individuell die Projekte auswählen, die Sie überzeugen. Anschließend vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten und investieren Ihren Wunschbetrag. Sie haben in der Regel 21 Tage lang Zeit in das Projekt zu investieren. Wird es vor Ablauf dieser Zeit vollständig finanziert, also wird das Finanzierungsziel erreicht, sind keine weiteren Investitionen möglich. Anschließend erfolgt die Zahlung.

Investment-Angebot und Investment-Abschluss

Sie geben während der Investitionsphase ein Investment-Angebot ab. Dieses wird nach Abschluss der Investitionsphase vom Unternehmen angenommen. Sie erhalten dann Ihren personalisierten Vertrag. Zwischenzeitlich haben Sie die Möglichkeit Ihren Investment-Abschluss vorzubereiten und Zahlung sowie etwaige Identifizierung durchzuführen.

Nach der Abgabe Ihres Investment-Angebots haben Sie die Möglichkeit, den Abschluss vorzubereiten. Hiermit unterstützen Sie uns für einen reibungslosen Ablauf.

Sie hinterlegen ein Bankkonto für Ein- und Auszahlungen. Hierfür benötigen Sie Ihre IBAN und BIC. Ohne Bankkonto können wir keine Einzahlungen Ihrer Investments annehmen. Das Bankkonto muss auf Ihren Namen laufen.

Anschließend legen Sie Ihre Zahlungsmethode fest und führen die Zahlung durch. Sie wählen dabei zwischen sicherem Online-Banking über unsere Plattform, per klassischer Überweisung oder per Lastschrift.

Verifizieren Sie Ihre Identität (falls benötigt), in einigen Fällen sind wir verpflichtet, Ihre Identität mithilfe eines Identitätsdokuments zu verifizieren. Dafür gibt es verschiedenen Möglichkeiten, die alle nicht viel Zeit benötigen.

Hinterlegen Sie ein Depot (falls benötigt), für Aktien-Projekte benötigen Sie ein Aktiendepot. Verfügen Sie über kein Depot, nehmen Sie sich kurz die Zeit, gratis ein Depot (über unseren Partner Consorsbank) zu eröffnen.

Hinterlegen Sie ein Wallet (falls benötigt), für Anlageprojekte mit digitalen Wertpapieren benötigen Sie ein sogenanntes Wallet oder auch digitales Schließfach. Dieses können Sie bei uns gratis in wenigen Schritten einrichten.

Nach Ende der Finanzierungsphase erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail über die Annahme Ihres Investment-Angebots durch das Unternehmen. Wir erstellen Ihre Vertragsunterlagen und hinterlegen diese in Ihrem Portfolio zum Download.

In seltenen Fällen, bei Überbuchung oder bei Projekten mit Auktionszins kann das Unternehmen sich entschließen, nicht alle Angebote anzunehmen.

Sofort nach der Bestätigung Ihres Investments werden Sie in den Abschlussvorgang weitergeleitet oder Sie starten den Abschluss Ihres Investments nach Annahme Ihres Angebots durch das Unternehmen.

Erledigen Sie bitte die folgenden (möglichen) Schritte zum Abschluss Ihres Investments

  • Hinterlegen Sie ein Bankkonto für Ein- und Auszahlungen
    Hierfür benötigen Sie Ihre IBAN und BIC. Ohne Bankkonto können wir keine Einzahlungen Ihrer Investments annehmen. Auch Auszahlungen von Zins und Tilgungsbeträgen sind ohne hinterlegtes Bankkonto nicht möglich.
  • Führen Sie die Zahlung durch
    Sie legen fest, ob Sie per sichererem Online-Banking über unsere Plattform, eine klassische Überweisung oder per Lastschrift zahlen möchten.
  • Verifizieren Sie Ihre Identität (falls benötigt)
    In einigen Fällen, beispielsweise, wenn Sie innerhalb der letzten 6 Monate mehr als 15.000 Euro über unsere Plattform investiert haben, sind wir verpflichtet, Ihre Identität mithilfe eines Identitätsdokuments zu verifizieren. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die alle nicht viel Zeit benötigen.
  • Hinterlegen Sie ein Depot (falls benötigt)
    Für manche Aktien-Projekte benötigen Sie ein Aktiendepot. Verfügen Sie über kein Depot, nehmen Sie sich kurz die Zeit, gratis ein Depot (über unseren Partner Consorsbank) zu eröffnen.
  • Hinterlegen Sie ein Wallet (falls benötigt)
    Für Projekte mit digitalen Wertpapieren benötigen Sie ein sogenanntes Wallet oder auch digitales Schließfach. Dieses können Sie bei uns gratis in wenigen Schritten einrichten.

Damit ist Ihr Investment abgeschlossen und Sie erhalten eine Nachricht, sobald der Betrag an das Unternehmen ausgezahlt wird und die Zinsrechnung beginnt.

Ausschlusskriterien für Investitionen

Was beschreibt den CPI-Index?
Der CPI-Index beschreibt das wahrgenommene Korruptionsniveau im öffentlichen Sektor eines Staates. Der CPI listet Länder nach dem Grad auf, in dem dort Korruption bei Amtsträgern und Politikern wahrgenommen wird. Es ist ein zusammengesetzter Index, der sich auf verschiedene Umfragen und Untersuchungen stützt, die von mehr als zehn unabhängigen Institutionen durchgeführt wurden. Es werden Geschäftsleute sowie Länderanalysten befragt und Umfragen mit Experten im In- und Ausland miteinbezogen. Der Index geht von 0 bis 100 (bis 2011 max. 10 Punkte), wobei 100 die geringste Wahrnehmung von Korruption anzeigt und somit das bestmögliche Ergebnis ist.

Wieso wird eine Person ausgeschlossen?
Zur internationalen Korruptionsbekämpfung werden diese Analysen verwendet, um Personen mit Bezug entsprechenden Länderbezug (CPI-Index hoch) einzuordnen. Somit sollen Personengruppen daran gehindert werden internationale Transaktionen auszuführen, mit Geldern die womöglich unter dem grundsätzlichen Verdacht der Geldwäsche stehen. Prof. Dr. Friedrich Thießen, Inhaber der Professur Finanzwirtschaft und Bankbetriebslehre an der TU Chemnitz hat eine Analyse erstellt, die den internationalen CPI-Index und die Umschuldungshäufigkeit von Staatsschulden, die beim Pariser Club erfasst werden, in Verbindung setzt. Das Ergebnis: Je mehr Korruption in einem Land herrscht, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Staat seine Schulden nicht begleicht und sich auf Kosten der Gläubiger saniert. Der Zusammenhang sei statistisch hoch signifikant und das Bestimmtheitsmaß betrüge 85 Prozent. Somit könne das Umschuldungsrisiko statistisch exakt bestimmt werden. Das kann den Finanzmärkten nützen, das Risiko zu quantifizieren. Der Korruptionsindex zeigt an, wie Geschäftsleute die Korruption in einem Land wahrnehmen.

Finnland, Deutschland und Österreich sind Teil des FATCA-Abkommens mit den Vereinigten Staaten, in dessen Rahmen die Länder vereinbart haben, steuerrelevante Informationen auszutauschen, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Das Abkommen verpflichtet seine Parteien, bestimmte steuerrelevante Informationen über ihre Kunden und Anleger zu sammeln und die gesammelten Informationen an den US Internal Revenue Service (IRS) zu übermitteln.

Wann ist eine Person US-steuerpflichtig?
Eine Person ist US-steuerpflichtig, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:

  • Geburtsort in den USA
  • US-Staatsbürgerschaft
  • Doppelstaatsbürgerschaft der USA und eines weiteren Landes
  • "Green-Card"-Inhaber(in)
  • Personen mit US-steuerlichem Wohnsitz (mind. 183 Tage im Jahr wohnhaft)
  • US-Steuernummer (SSN oder TIN)

Sind auch Gesellschaften oder Unternehmen betroffen von der Prüfung?
Neben natürlichen Personen werden auch bestimmte Unternehmens- und Geschäftskonten sowie Treuhandkonten geprüft. Wenn ein US-Steuerzahler direkt oder indirekt 25 % oder mehr eines Nicht-US-Unternehmens besitzt oder kontrolliert und der Großteil der Einnahmen des Unternehmens aus Finanzanlagen stammt, wird das Konto des Unternehmens als US-Konto eingestuft. In diesem Fall werden das Konto und der US-Steuerzahler an die IRS gemeldet. US-Unternehmen, die in den USA ansässig sind oder dort verwaltet werden, werden im Allgemeinen ebenfalls gemeldet.

Aufgrund der FATCA-Meldepflichten können US-Steuerpflichtige Personen oder Unternehmen nicht direkt über die Invesdor-Plattform investieren.

Für weitere Informationen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns bitte unter service@invesdor.de.

Politisch exponiert ist eine Person, wenn sie entweder selbst ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausübt oder ausgeübt hat, oder ein unmittelbares Familienmitglied von ihr bzw. eine ihr bekanntermaßen nahestehende Personen diese Voraussetzung erfüllt.

Was sind unmittelbare Familienmitglieder?
Familienmitglied im Sinne des GwG ist ein naher Angehöriger einer politisch exponierten Person, insbesondere:

der Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz,

die Kinder und deren Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz,

jedes Elternteil.

Was ist eine bekanntermaßen nahestehende Person?
Eine bekanntermaßen nahestehende Person im Sinne des GwG ist eine natürliche Person, die

gemeinsam mit einer politisch exponierten Person wirtschaftlich Berechtigter bestimmter Vereinigungen oder Rechtsgestaltungen ist,

alleiniger wirtschaftlich Berechtigter einer solchen Vereinigung oder Rechtsgestaltung ist, deren Errichtung faktisch zugunsten einer politisch exponierten Person erfolgte oder

zu einer politisch exponierten Person sonstige enge Geschäftsbeziehungen unterhält.

Zu den vorgenannten Vereinigungen oder Rechtsgestaltungen gehören:

juristische Personen des Privatrechts (z. B. Aktiengesellschaften, Gesellschaft mit beschränkter

Haftung),

eingetragene Personengesellschaften (z. B. offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften),

Trusts, nicht rechtsfähige Stiftungen, wenn der Stiftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist

sowie Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen.

Wer gehört zu einer PEP?

Staats- und Regierungschefs, (stellvertretende) Minister bzw. Staatssekretäre,

Mitglieder der Europäischen Kommission,

Parlamentsabgeordnete und Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane,

Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien,

Mitglieder oberster Gerichte oder Justizbehörden,

Mitglieder der Leitungsorgane von Rechnungshöfen und Zentralbanken,

Botschafter, Geschäftsträger sowie Verteidigungsattachés,

Mitglieder der Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsgremien staatlicher Unternehmen und

Direktoren, stellvertretende Direktoren, Mitglieder des Leitungsorgans oder sonstige Leiter mit vergleichbarer Funktion in einer zwischenstaatlichen internationalen oder europäischen Organisation

Wie müssen PEPs bei der Sorgfaltspflicht behandelt werden?
PEPs bedürfen einer verstärkten Sorgfaltspflicht im Rahmen von Sorgfaltspflichtprüfungen nach §6 GWG, bei der unter anderem die Herkunft des Vermögens geklärt werden muss, um Geldwäsche vorzubeugen. PEPs werden beim risikobasierten Ansatzpauschal als hoch risikobehaftet eingestuft. Eine robuste PEP-Prüfung erfolgt anhand von PEP-Listen, auf denen politisch exponierte Personen erfasst werden. In vielen Unternehmen ist der Irrtum verbreitet, dass man seine Geschäftspartner aufgrund jahrelanger Beziehungen gut genug kennt und dadurch eine umfassende Überprüfung unnötig wird.

Verzögerte Zahlungen, Insolvenz & (Teil-)Verluste

Tilgungs- und Zinszahlungen können verspätet eingehen. Das bedeutet nicht, dass das Unternehmen automatisch zahlungsunfähig ist.

Unternehmen agieren in einem dynamischen Umfeld. Die Gründe für eine verspätete Ratenzahlung sind vielfältig (z.B. noch nicht bezahlte Rechnungen durch die eigenen Kunden, etwaige Gerichtsstreitigkeiten, verzögerte Warenlieferungen). Diese Umstände können zu Liquiditätsengpässen bei den Unternehmen führen, welche sich auf die pünktliche Begleichung der Forderungen auswirken.

Datenschutz und Verbraucherschutz

Selbstverständlich. Sie können Ihr Gebot innerhalb von 14 Tagen nach Gebotsbestätigung widerrufen. Senden Sie uns dazu bitte eine E-Mail mit dem genauen Gebotsbetrag und dem Unternehmensnamen von der E-Mail-Adresse, mit der Sie bei uns registriert sind oder nutzen Sie den Widerrufsbutton in Ihrem Portfolio direkt in Ihrem Gebot.

Eine Änderung des Investments ist nicht möglich. Um eine höhe Summe zu investieren, führen Sie bitte eine weitere Investition durch.

Für eine geringere Investmentsumme, senden Sie uns einen Widerruf per E-Mail oder per Widerrufsbutton. Anschließend können Sie erneut investieren.

Zahlungspartner für Anlageprojekte

Bei Nachrangfinanzierungen nutzen wir das Payment-Verfahren der secupay AG, die die Zahlungsprozesse mit einer BaFin-konformen Treuhandfunktion verbindet. Das von der BaFin zugelassene Zahlungsinstitut hat seinen Sitz in Pulsnitz bei Dresden.

Partnerbank für klassische Kreditfinanzierungen

Die Zahlungsabwicklung bei klassischen Kreditfinanzierungen erfolgt über die Fidor Bank AG aus München. Seit der Gründung im Jahr 2009 verfolgt sie das Ziel, die sich im Internet immer stärker abzeichnenden Web-2.0-Verhaltensweisen in den Bereich der Finanzdienstleistung zu übertragen. Sie ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken. Seit Ihrer Gründung erhielt die Fidor Bank viele Innovationspreise u.a.: Initiative Mittelstand – Innovationspreis-IT (2012); Banking IT-Innovation Award (2011); International Finance Magazine: Most Innovative Bank Germany (2013)

Invesdor ist ein Mitglied
der Eurocrowd-Plattform.

Ausgezeichnet als Top-Innovator 2021

Ausgezeichnet als beste
Crowdinvesting Plattform 2023.

ECSP lizensiert

Invesdor ist gemäß der
ECSP-Verordnung der EU lizensiert.