Für viele läuft die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2023. Mit den richtigen Schritten sichern Sie sich jetzt noch umfangreiche Steuervorteile.

Der Bund der Steuerzahler hat eine umfangreiche Liste herausgegeben, wie Sie noch richtig Geld sparen können. Wir haben für Sie die 10 wichtigsten Steuertipps für das Jahr 2023 herausgesucht:

1. Belege sortieren

  • Auch wenn dieser Steuertipp banal klingt, er wird Ihnen viel Arbeit und Nerven sparen. Spätestens am 2. September 2024 (letzter Tag der Abgabefrist) werden Sie froh sein, nicht alle Belege für Anschaffungen, Fachbücher oder Handwerkerleistungen und Fortbildungsmaßnahmen mühsam auseinander sortieren zu müssen.Für die Steuerklärung 2023 haben Sie bis zum 2. September 2024 Zeit für die Abgabe. Inzwischen werden Fristverstöße strenger verfolgt. Seit 2020 (also für die Steuererklärung 2019) verlangt das Finanzamt in jedem Fall einen Verspätungszuschlag für eine nicht rechtzeitig abgegebene Einkommensteuererklärung in Höhe von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro je angefangenen Monat.

2. Lohnsteuerklasse überprüfen

  • Die Wahl der Steuerklasse kann für die Höhe des Nettoeinkommens eine Menge ausmachen. Deshalb sollte diese gelegentlich auf den Prüfstand gestellt werden. Vor allem wenn sich die familiäre Situation ändert. Ein Wechsel der Steuerklasse ist kostenlos möglich.
  • Alleinstehende kommen automatisch in die Steuerklasse I. Sie haben bei der Steuerklasse keine andere Wahl. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner wählen bei annähernd gleichem Verdienst die Lohnsteuerklasse IV. Verdient dagegen ein Partner deutlich mehr als der andere oder geht einer von beiden keiner Erwerbstätigkeit nach, ist es in der Regel für das Paar von Vorteil, wenn der Besserverdienende die Klasse III wählt und der Partner mit geringerem Einkommen die Klasse V.
  • Haben Sie oder Ihr Ehepartner durch Jobwechsel oder Gehaltserhöhung ein neues Einnahmenverhältnis, sollten Sie durchrechnen, ob ein Wechsel der Steuerklassenkombination sinnvoll ist. Das gilt auch, wenn die Ehefrau aus dem Mutterschutz und der Elternzeit zurück in den Beruf wechselt und dafür zuvor die Steuerklassen geändert wurden. Steht der Nachwuchs erst im neuen Jahr an oder ist zu befürchten, dass ein Partner in die Erwerbslosigkeit rutscht, kann ein Steuerklassenwechsel ebenfalls sinnvoll sein. Denn je nach Steuerklasse verändert sich das monatliche Nettogehalt und damit möglicherweise auch die spätere Lohnersatzleistung wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld.
  • Alleinerziehende können von der Steuerklasse I in die Steuerklasse II wechseln. Dann wird direkt mit der Gehaltsabrechnung der steuermindernde Entlastungsbetrag berücksichtigt.

3. Werbungskosten zusammenrechnen

  • Haben Sie bereits viele oder wenige berufliche Anschaffungen in diesem Jahr zu verbuchen? Das Finanzamt gesteht Ihnen nämlich für Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro für den Veranlagungszeitraum 2023 pauschal zu, ganz ohne Nachweispflicht und unerheblich davon, ob Sie tatsächlich berufliche Aufwendungen zu verzeichnen hatten.
  • Zu den Werbungskosten gehören z.B. Aufwendungen für Arbeitsmittel, Bewerbungs- und Fortbildungskosten, Kontoführungsgebühren, Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten oder Beiträge zu Berufsverbänden. Sollten Sie aber tatsächlich viele berufliche Ausgaben haben, kann es sich durchaus lohnen, noch einige Anschaffungen vorzuziehen, wenn Sie Ihren Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr bereits überschritten haben oder knapp darunterliegen. Haben Sie für eine Fortbildung etwa schon 980 Euro bezahlt, dann können Sie auch noch Passbilder und Arbeitsmaterial anschaffen und diese zusätzlich steuerlich geltend machen. Kaufen Sie diese erst im nächsten Jahr und haben Sie dann keine Fortbildungskosten, fallen die Kosten für Passfotos und Arbeitsmaterial sowieso unter den Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

4. Abgeltungsteuer drücken

  • Zinseinkünfte, Dividenden und realisierte Kursgewinne sind bis zu 1.000 Euro – für Verheiratete 2.000 Euro – pro Jahr steuerfrei. Darüber hinausgehende Erträge werden mit der Abgeltungsteuer belastet.
  • Normalerweise verrechnen Banken oder andere Finanzdienstleister direkt Gewinn und Verlust und ziehen nur Steuer ab, wenn unter dem Strich ein Gewinn übrigbleibt. Dabei gibt es spezielle Regeln: Aktienverluste werden nur mit Gewinnen beim Aktienverkauf verrechnet, nicht mit Dividenden oder anderen Kapitalerträgen wie Zinsen. Kann ein Verlust nicht direkt ausgeglichen werden, wird der verbleibende Saldo ins nächste Jahr übertragen – bis er komplett ausgeglichen ist. Sind Sie Kunde mehrerer Banken und möchten Gewinn und Verlust bankübergreifend verrechnen, dann können Sie das nur über Ihre Steuererklärung. Hierfür brauchen Sie eine Verlustbescheinigung. Diese können Sie bis zum 15. Dezember beantragen. Liegt eine solche für 2023 nicht vor, wäre die Verrechnung mit Gewinnen aus 2023 bei anderen Banken also nicht mehr möglich. Die Abgeltungsteuer wurde 2009 eingeführt. Für vor 2009 gekaufte Wertpapiere gibt es deshalb bestimmte Ausnahmeregeln.

5. Ausgaben vorverlegen

  • Wenn Sie bereits absehen können, dass Sie 2024 deutlich niedrigere Einkünfte erzielen werden, sollten Sie Ausgaben noch ins Jahr 2023 vorziehen. Das ist etwa in dem Fall sinnvoll, wenn Sie 2023 in Rente oder in Elternzeit gehen. Infrage kommen auch hier Werbungskosten wie Arbeitsmaterial, Fachbücher usw. Wenn Sie nämlich im nächsten Jahr nur noch wenig oder keinerlei Einkommensteuer mehr zahlen, können Sie diese Ausgaben unter Umständen nicht mehr steuermindernd geltend machen.

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6. Anträge rechtzeitig stellen

  • Seit 2018 wird das Kindergeld nur noch rückwirkend für sechs Monate ausgezahlt. Sie sollten sich nach der Geburt eines Kindes also nicht mehr zu viel Zeit mit dem Kindergeldantrag lassen. Bis zum 31. Dezember 2017 konnte Kindergeld nachträglich für maximal vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Diese Regelung ist inzwischen weggefallen. Sollten Sie also im Frühjahr 2023 Nachwuchs bekommen haben, dann stellen Sie am besten noch heute Ihren Antrag zum Erhalt von Kindergeld!
  • Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, bekommt staatliche Zulagen. Allerdings gibt es die Riester-Zuschüsse nur, wenn diese auch beantragt werden! Das heißt, einmal abschließen und bis zur Rente ruhen lassen, geht nicht. Bis zu zwei Jahre rückwirkend können Sie einen Antrag auf Förderung beim Anbieter des Riester-Vertrags einreichen. Danach verfällt Ihr Anspruch! Die Zulagen für das Jahr 2021 können Sie sich also nur noch bis zum 31. Dezember 2023 sichern. Sie können den Anbieter Ihres Riester-Produkts aber auch mit einem Dauerzulagenantrag bevollmächtigen, Ihre Zulagen jedes Jahr einzuholen. Dann müssen Sie nur daran denken, dem Anbieter Änderungen der Einkommens- und Lebensverhältnisse wie die Geburt eines Kindes mitzuteilen.

7. Spenden absetzen

  • Nicht nur die Weihnachtszeit ist Spendenzeit. Auch steuerlich sind Spenden ein sehr interessantes Thema. Bis zu 20 Prozent Ihrer Einkünfte können Sie nämlich als Sonderausgaben sofort steuerlich geltend machen – höhere Beträge nur in den Folgejahren. Für Mitgliedsbeiträge und Spenden bis zu 300 Euro an gemeinnützige und steuerbegünstigte Organisationen gelten vereinfachte Nachweispflichten. Oft genügt hier der Kontoauszug, aus dem die überwiesene Spende hervorgeht. Für höhere Spenden benötigen Sie ansonsten grundsätzlich eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster. Diese erhalten Sie vom Empfänger der Spende. Manche Organisationen übermitteln diese elektronisch direkt an die Finanzverwaltung. Nicht zu den Sonderausgaben zählen Vereinsmitgliedsbeiträge, falls sie allein der Freizeitgestaltung dienen, z.B. von Sport- oder Karnevalsvereinen.

8. Umzugskosten und doppelter Haushalt

  • Arbeitnehmer, die wegen des Jobs umziehen, können einige wertvolle Steuervorteile beanspruchen. Sie können so gut wie alle durch den Umzug entstandenen Kosten problemlos steuerlich geltend machen. Auch Fahrten zur Wohnungsbesichtigung, Kosten für Inserate, Makler und natürlich auch für den Möbeltransport sowie für Fahrten zwischen der alten und neuen Wohnung werden von den Finanzämtern anerkannt. Wer dagegen aus privaten Gründen umzieht, kann immerhin die Kosten für den Möbeltransport als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Sind gesundheitliche Gründe für den Umzug ausschlaggebend, können diese Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
  • Wer an einem Ort lebt und an einem anderen Ort arbeitet und deshalb eine Zweitwohnung unterhält, kann das als doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Statt einer Zweitwohnung werden beispielsweise auch Hotelzimmer anerkannt. Neben der Unterkunft selbst können Sie auch Kosten für Wohnungssuche und Makler abrechnen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Nebenwohnsitz nicht zum Lebensmittelpunkt wird. Um dies zu dokumentieren, ist es vor allem für nicht Verheiratete wichtig, mindestens die Hälfte der regelmäßigen Heimfahrten mit Rechnungen, Fahrpreisquittungen und ähnlichem zu dokumentieren. Für die Wohnung am Zweitwohnsitz können maximal 1.000 Euro pro Monat abgerechnet werden. Hinzu kommen Verpflegungspauschalen, Fahrtkosten, Umzugskosten sowie einmal pro Woche die Kosten für eine Heimfahrt.

9. Freibeträge nutzen

  • Wenn Sie als Arbeitnehmer hohe Kosten haben, z.B. durch einen besonders langen Arbeitsweg oder Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, sollten Sie sich einen Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen. Dadurch können Sie sich ein höheres monatliches Nettogehalt sichern und müssen nicht bis zum nächsten Steuerbescheid und erst dann erfolgende Steuererstattungen warten. Für den Antrag muss ein amtliches Formular genutzt werden, welches Ihnen das Finanzamt zur Verfügung stellt (formulare-bfinv.de). Bitte beachten: Wenn Sie einen entsprechenden Freibetrag vom Finanzamt erhalten, müssen Sie in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben.
  • Werbungskosten: Für Arbeitswege können mit 30 Cent pro Kilometer bzw. ab dem 21. Kilometer mit 38 Cent pro Kilometer einfache Entfernung, maximal 4.500 Euro im Jahr abgerechnet werden. Können Sie Ihre Fahrleistung nachweisen, kann diese Grenze sogar überschritten werden. Reisekosten können Sie mit Pauschalen von 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer oder den vollen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel abrechnen. Für Arbeitsmittel können Sie bis zu einem Betrag von 800 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer die vollen Anschaffungskosten steuerlich geltend machen (diese Erhöhung gilt seit der Steuererklärung 2018). Liegt der Betrag höher, wird er über die Jahre der Nutzung abgeschrieben.
  •  Sonderausgaben: Unterhalt für den Ex-Lebenspartner können mit bis zu 13.805 Euro geltend gemacht werden. Hinzu kommen gegebenenfalls noch Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung des früheren Lebenspartners. Die Kirchensteuer kann in tatsächlicher Höhe angesetzt werden. Ausbildungskosten können mit bis zu 6.000 Euro, Parteispenden mit bis zu 1.650 Euro geltend gemacht werden. Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre können mit bis zu zwei Dritteln angesetzt werden. Der Höchstbetrag liegt aber bei 4.000 Euro im Jahr für Kindergarten oder Tagesmutter.
  •  Außergewöhnliche Belastungen: Für Kinder über 18 Jahre, die in Ausbildung sind und auswärts wohnen, kann ein Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro unabhängig von deren Einkünften angesetzt werden. Für Angehörige, an die Unterhalt gezahlt wird, können bis zu 10.908 Euro zzgl. den Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung des Empfängers geltend gemacht werden. Behindertenpauschbeträge sind schon bei einen Grad der Behinderung von 20% möglich.
  • Darüber hinaus können für folgende Dinge Freibeträge beantragt werden, auch wenn die 600-Euro-Grenze noch nicht erreicht ist: Handwerker, Haushaltshilfen, Pflege- und Betreuungsdienste bis zu 16.000 Euro, bei Minijobbern bis zu 2.040 Euro; ein Behindertenpauschbetrag von bis zu 3.700 Euro, einen Hinterbliebenenpauschbetrag von 370 Euro; Verluste aus Vermietung in uneingeschränkter Höhe sowie einen Verlustvortrag aus früheren Jahren bis zu einer Million Euro.

10. Heiraten

  • Für den Fall, dass Sie ohnehin in naher Zukunft das Ja-Wort planen, sollten Sie dies noch bis zum 31. Dezember erledigen – zumindest standesamtlich. Die rauschende Feier bzw. kirchliche Trauung darf auch gern noch später im Mai bei strahlendem Sonnenschein stattfinden. Denn auch wenn Sie erst am Jahresende heiraten, können Sie in der Steuererklärung für das Jahr 2023 das Ehegattensplitting rückwirkend für das komplette Jahr beantragen. Doch denken Sie dran: Das Standesamt wird im Dezember voll sein und die Termine sind eventuell bereits knapp.

Wahrscheinlich werden nicht alle 10 Steuertipps für das Jahr 2023 für Sie infrage kommen. Doch es lohnt sich fast immer, rechtzeitig noch einmal zu überschlagen, was im neuen Jahr auf Sie persönlich zukommt und zu überprüfen, ob neue steuerliche Regeln Sie betreffen können.

Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei Haftung oder Gewähr für die Gültigkeit der steuerlichen Angaben übernehmen.


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50 Kommentare zu “Die 10 wichtigsten Steuertipps für 2023

  1. Bram Reply

    Danke für den Beitrag zum Thema Steuer. Die Steuerberatung ist meist ein sehr komplexes Thema. Da ich zur Zeit nicht so viel Zeit habe um die Steuererklärung selber zu machen, wende ich mich lieber an einen Steuerberater.

  2. Luise Reply

    Gut zu wissen, dass ich im kommenden Jahr die Steuererklärung erst bis zum 31. Juli abgeben muss. Sie haben Recht, wenn Sie darauf hinweisen, die entsprechenden Belege nach und nach zu sammeln und in Ordnung zu halten. Wie oft saß ich schon kurz vor Abgabefrist in einem ungeordneten Papierberg. Das will ich beim nächsten Mal unbedingt vermeiden und eventuell eine Steuerberatungsstelle um Hilfe bitten.

  3. Thomas Reply

    Die Steuertipps fand ich hilfreich. Es lohnt sich immer, rechtzeitig vor dem Jahreswechsel noch einmal zu überschlagen, was im neuen Jahr auf uns persönlich zukommt. Und überprüfen, ob neue steuerliche Regeln uns betreffen können.

  4. Luise Reply

    Wieder ist ein Jahr fast vergangen und wieder sitze ich vor ungeordneten Beleg-Bergen. Im kommenden Jahr werde ich meine Belege immer gleich ordnen. Gut zu wissen, dass man bei verspäteter Abgabe mindestens 25 Euro Strafe zahlen muss.

  5. Luise Reply

    Wieder ist ein Jahr fast vergangen und wieder sitze ich vor ungeordneten Beleg-Bergen. Im kommenden Jahr werde ich meine Belege immer gleich ordnen. Gut zu wissen, dass man bei verspäteter Abgabe mindestens 25 Euro Strafe zahlen muss.

  6. Tom Vogt Reply

    Guten Tag,
    Bei meiner Lebenssituation stellt sich tatsächlich die Frage ob man evtl die Steuerklassen anpassen sollte bzw. eine zu schauen ob eine Steuerklassenkombination Sinnvoll ist. Da ich plane mit meiner Freundin ein Kind zu kriegen wäre das sicher auch interessant für die späteren Lohnsteuer Lohnersatzleistung.

  7. Ferdinand Reply

    Gerade die Steuererklärung für Unternehmen ist leider schwieriger, als die einfache Einkommenssteuer. Jedoch befolge ich privat schon einige Steuertipps. Für mein Unternehmen muss ich einen eigenen Steuerberater beschäftigen.

  8. Mian Reply

    Hier ist noch ein Vorschlag für Steuern. Diese Firma schreibt über Bünde für die Einkommenssteuererklärung. Falls man sich etwas mehr anschauen mag.

  9. Thomas Reply

    Ich habe schon einmal versucht, meine Steuererklärung eigenständig auszufüllen. Ich muss sagen, dass ich relativ weit kam, aber am Ende doch aufgegeben habe. Es ist sehr zeitaufwendig und langweilig. Ich glaube, ich spare mir lieber meine Zeit und einen Steuerberater beauftrage.

  10. Thomas Reply

    Meine Tante besitzt eine Firma. Sie wollte anfangs, die Buchhaltung externen Steuerberatern zu überlassen. Externe Anbieter sind aber kostspielig und lohnen sich am Anfang nicht ab. Deshalb hat sie sich für eine Buchhaltungssoftware entschieden. Die von ihr ausgewählte Software bietet Funktionen an, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

  11. Tobias Müller Reply

    Danke für die Steuertipps. Meine Freundin und ich sind neu in der Berufswelt und haben noch keine Erfahrung mit Steuern und Steuererklärung gemacht. Gut zu wissen, dass man seine Belege sortieren sollte. Der Onkel meiner Freundin ist Steuerberater und hat uns den selben Tipp gegeben.

  12. Tom Vogt Reply

    Das sind wirklich alles ein paar sehr gute Tipps für die Lohnsteuer. Aktuell lasse ich meiner Steuer immer von einem Lohnesteuerhilfeverein machen. Das ist wirklich nützlich und Günstig. Nicht auszudenken wie lange ich brauchen würde wenn ich diese Hilfe nicht hätte.

  13. Markus Reply

    Vielen Dank für die interessanten Steuertipps vor dem Jahresende. Ein guter Tipp, die Lohnsteuerklasse zu überprüfen. Meine Frau hat gerade einen neuen Job gefunden, darum wäre es sinnvoll, einen Termin mit dem Steuerberater zu vereinbaren, um alle Fragen zu klären.

  14. Hans Brandt Reply

    Ihr Heiratstipp ließ mich lächeln. Tatsächlich ist es völlig wahr, ich habe den Unterschied gesehen, seit ich geheiratet habe. Natürlich habe ich meine Frau nicht für Steuern geheiratet! Aber die Ehe hat einige Steuervorteile.

  15. Larissa Behrmann Reply

    Den Tipp von ihnen die Belege zu sortieren habe ich noch nicht gehört, ist aber richtig gut. Da ich gerade frisch in den Arbeitsmarkt gestiegen bin ist das alles noch Neuland für mich und ich überlege einen Steuerberater zu besuchen. Ihre Steuertipps helfen mir aber auch schon eine ganze Menge.

  16. Kyra Voight Reply

    Seit Anfang 2019 bin ich selbständig und das heißt, dass ich selber alles machen muss. Ja, ich kann auch einen Steuerberater beantragen, dies überlege ich noch. Bis dann werden diese Tipps mir weiterhelfen!

  17. Joachim Hussing Reply

    Mit diesen Informationen zum Thema Steuerrecht kann ich die richtige Entscheidung treffen. Es ist nicht immer einfach, eine Entscheidung zu treffen. Vor allem, wenn man nicht genau weiß, was die Möglichkeiten sind.

  18. JJ Reply

    Danke für den Beitrag zum Thema Steuererklärung. Ich bin schon länger auf der Suche nach weiteren Informationen hierzu.

  19. Joachim Hussing Reply

    Mein Bruder sucht seit einiger Zeit nach Tipps zu Steuerrecht. Er ist besorgt über die Steuern für das Einzelhandelsgeschäft, das er letztes Jahr begonnen hat, und sucht Hilfe. Gut, dass ich den Beitrag hier gefunden habe. Die Informationen sind wirklich hilfreich und interessant.

  20. Katherine Fischer Reply

    Das sind sehr hilfreiche Infos! Das ist gut zu wissen, dass ein Steuerklassenwechsel ziemlich leicht ist. Den Artikel werde ich auf jeden Fall an meine Freundin weiterleiten. Sie wird das sicherlich auch sehr interessant finden, da die Steuerklärung kann ihr ziemlich kompliziert sein. Sie denkt deswegen über einen Steuerberater nach, aber es ist immer hilfreich sich besser zu informieren.

  21. Dietrich Bachmann Reply

    Gut zu wissen, dass man als Arbeitnehmer, der umgezogen ist, einige wertvolle Steuervorteile beanspruchen kann. Es gibt immer so kleine Sachen, die man merken kann, um noch mehr bei der Steuererklärung zu sparen. Für Individuellen ist die Steuererklärung ja ziemlich leicht, aber für Unternehmen ist das nicht der Fall. Für Business sollte man Steuerberatung von einem Steuerberater kriegen.

  22. Hans Grubmüller Reply

    Die Werbungskosten sollte man besonders als Freiberufler zusammenrechnen, da alle Kosten einen Unterschied bei Steuern machen. Alles mit Steuern kann aber schwierig sein. Ich bin der Meinung, dass es sich lohnen kann, einen Wirtschaftsprüfer zu beauftragen, dein Unternehmen zu prüfen. Dann kann man feststellen, ob er etwas bei seiner Steuererklärung übersehen hat.

  23. Vincent Rondwijk Reply

    Ich bin echt dankbar, dass ich diesen Beitrag zum Thema Steuer gefunden habe. Mit meiner Nachbarin habe ich mich schon viel darüber unterhalten. Ich denke, den Beitrag werde ich ihr mal schicken.

  24. Otto Müller Reply

    Das ist genau das, was ich zu zum Thema Steuerberatung gesucht habe. Ich werde es mit meinem Bruder besprechen, der auch viel über dieses Thema weiß. Mal sehen, ob er mir noch mehr Tipps geben kann!

  25. Katja Klieme Reply

    Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung, allerdings habe ich bemerkt, dass ich mich damit gar nicht auskenne. Gut zu wissen, dass ich sogar Kosten, welche durch einen jobbedingten Umzug entstanden sind, steuerrechtlich geltend machen kann. Sogar der Fakt, dass man bei einem Umzug aus privaten Gründen zumindest den Möbeltransport und die haushaltsnahen Dienstleistungen absetzen kann, überrascht mich. Auch wenn ich nun sicherlich etwas besser über die Steuerthematik Bescheid weiß, sollte ich mir wahrscheinlich dennoch einen Steuerberater holen. Schließlich möchte ich keine entscheidenden Fehler machen.

  26. Armin Reply

    Danke für den Beitrag über Steuertipps zum Jahresende. So langsam erreiche ich das Alter, mich mehr mit Steuern beschäftigen zu müssen und habe mich mehr informieren wollen. Jetzt weiß ich, dass Alleinstehende automatisch in die Steuerklasse I kommen und man hierbei keine Wahl hat.

  27. Jana Reply

    Meine Tante möchte sich für ihr Geschäft demnächst mit einem Steuerberater für die Buchhaltung zusammensetzen. Sie bat mich darum, im Internet nach Steuertipps umzusehen. Ich werde ihr ausrichten, dass sie ihre Werbungskosten zusammenrechen und Abgeltungssteuer drucken sollte.

  28. Julian Klaas Reply

    Ich möchte meine Steuern für das diesjährige Jahr minimieren. Interessant war zu lesen, dass Aktienverluste nur mit Gewinnen beim Aktienverkauf verrechnet werden. Ich denke, ich werde mich an einen Steuerberater wenden, um eine Beratung über meine Steuern zu bekommen.

  29. Paul Kersten Reply

    Vielen Dank für den tollen Beitrag. Sie haben recht, der Tipp “Sortieren Sie Ihre Belege”, mag zwar banal klingen, jedoch wird er einem viel Arbeit und Nerven sparen. Ich denke auch, spätestens am 31. Juli 2021 wird man froh sein, nicht alle Belege für Anschaffungen, Fachbücher oder Handwerkerleistungen und Fortbildungsmaßnahmen mühsam auseinander sortieren zu müssen. Ich habe mich vor kurzem Selbstständig gemacht und werde nun erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Damit diese fehlerfrei und korrekt ist, möchte ich mir einen Steuerberater aus Düsseldorf zur Hilfe holen.

  30. Lisa Schmidt Reply

    Danke für diese aktuellen Steuertipps zum Jahresende. Ich spende regelmäßig kleine Beiträge an wohltätige Organisationen. Gut zu wissen, dass ich Spenden bis zu 200 Euro vereinfacht gelten machen kann. Ich werde mich in Zukunft, an einen guten Steuerberater wenden.

  31. Marco Werner Reply

    Im April habe ich meine Frau geheiratet und ich wollte mich ein wenig, über die steuerlichen Besonderheiten informieren. Gut zu wissen, dass wir durchrechnen sollten, ob ein Wechsel der Steuerklassenkombination sinnvoll ist. Ich werde mich in den nächsten Wochen denke ich, auch an einen Steuerberater wenden.

  32. Nina Hayder Reply

    Mein Mann muss wieder die Steuererklärung machen. Gut zu wissen, dass das Finanzamt einem für Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pauschal zugesteht. Ich werde meinem Mann dies sagen, damit er sich eventuell Hilfe dazu noch holen kann.

  33. Ramona Reply

    Mein Onkel arbeitet bei der Unternehmensberatung und erstellt tagtäglich Steuererklärungen. Da habe ich mich gefragt, ob es im Internet für dieses Jahr interessante Steuertipps gibt. Ich werde mir merken, all meine Belege zu sortieren und die Werbungskosten zusammenzurechnen.

  34. Steuerberater aus Köln Reply

    Das sind wirklich sehr gute Tipps und sie sind sehr einfach erklärt. Die Steuerberatung ist nunmal leider ein sehr komplexes Thema, da lohnt es sich, so viele Tipps wie nur möglich dazu durchzulesen. Dieser Beitrag ist echt gelungen – wir werden ihn weiterempfehlen.

  35. Lisa Schmidt Reply

    Danke für diese hilfreichen Steuertipps für das Jahr 2021. Ich habe mich dieses Jahr selbständig gemacht und deswegen wird sich einiges ändern. Gut zu wissen, dass ich die Zweitwohnung in Bonn als doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen kann, weil ich sie nur benötige wegen der Arbeit.

  36. Ben Reply

    Mein Bruder sucht seit einiger Zeit nach Tipps zu Steuertipps. Gut, dass ich den Beitrag hier gefunden habe. Die Informationen sind wirklich hilfreich und interessant.

  37. clara grün Reply

    Vielen Dank für den Beitrag. Ich sitze gerade an den Unterlagen von meiner Steuer, die zum Glück eine professionelle Steuerberatung für mich übernimmt. Danke für den Hinweis, dass man die Werbungskosten zusammenrechnen soll. Ich werde diese auch gleich bei meinem Steuerberater einreichen. Danke für den Hinweis.

  38. Laura Krone Reply

    Ich muss die Steuer machen. Gut zu lesen, dass man auch die Lohnsteuerklasse überprüfen sollte. Aber der Steuerberater muss mir hier auch helfen.

  39. Paul Trabb Reply

    Ich habe jetzt schon eine Menge Werbungskosten, dieses Jahr angesammelt. Da ich mich im Steuerrecht nicht so auskenne, weiß ich nicht, ob ich die alle absetzen kann. Danke für den Tipp, dass man einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.200 Euro angerechnet bekommt.

  40. Laura Krone Reply

    Ich muss die Steuer machen. Gut zu lesen, dass man auch immer die Lohnsteuerklasse prüfen sollte. Das muss ich aber mit der Steuerberatung abklären.

  41. Samira Pferder Reply

    Mein Partner und ich wollen heiraten. Daher ist es gut zu wissen, wie das mit den Steuern rückwirkend aussehen könnte. Ich denke, ich werde das mal in einer Steuerberatung anfragen.

  42. Laura Krone Reply

    Wir wollen Steuern sparen. Interessant, dass man die Abgeltungsteuer drücken sollte. Aber ich wende mich mal an einen Steuerberater für Firmen.

  43. Stefan Weber Reply

    Danke für den Beitrag. Interessant, dass man einen Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen kann. Ich suche aktuell eine gute Steuerkanzlei. Hoffentlich finde ich bald eine passende. 

  44. Renate Winkelhofer Reply

    Als Lehrerin kurz vor dem Ruhestand war ich schockiert über den Verspätungszuschlag von 25 Prozent. Ich habe immer bis zur letzten Minute gewartet, um meine Steuererklärung einzureichen. Dieser Artikel war ein echter Weckruf. Ich werde dieses Jahr definitiv früher anfangen und mir professionelle Hilfe holen.

  45. Samira Pferder Reply

    Wir haben ein kleines Gewerbe. Daher ist es gut zu wissen, dass man Werbungskosten auch pauschal beantragen kann. Ich denke, wir brauchen vielleicht tatsächlich einen Steuerberater.

  46. Alex Finsterbusch Reply

    Ich habe mich immer vor der Steuererklärung gescheut, aber dieses Jahr habe ich beschlossen, mich eingehend damit zu beschäftigen. Als IT-Berater mit hohen Ausgaben für Ausrüstung und Weiterbildung habe ich gelernt, dass ich diese Kosten tatsächlich steuerlich absetzen kann. Das war mir nicht bewusst und ist ein enormer Vorteil. Außerdem war mir nicht klar, dass die Mitgliedschaftsbeiträge in Fachverbänden und die Einrichtung meines Heimbüros möglicherweise abzugsfähig sind. Ich habe auch festgestellt, dass ich die Nutzung meines Dienstwagens für die Fahrten zwischen Zuhause und meinen Arbeitsstätten genau dokumentieren sollte, um mehr abzurechnen. Ein großer Augenöffner war die Erkenntnis, dass ich Spendenquittungen für gemeinnützige Zuwendungen anfordern muss, die ich in der Vergangenheit vernachlässigt hatte. Jetzt plane ich, eine Prognose meiner Einnahmen und Ausgaben für das nächste Jahr zu erstellen, um meine Vorauszahlungen besser zu managen.

  47. Laura Krone Reply

    Ich habe meinen Job gewechselt. Gut zu lesen, dass ich die Steuerklasse mal überschauen sollte. Eventuell gehe ich zu einer Steuerberatung.

  48. Thomas Reiniger Reply

    Als ich vor einigen Jahren selbstständig wurde, war die Personalverrechnung eine meiner größten Herausforderungen. Ich erinnere mich noch gut an die Erleichterung, als ich meine erste Steuererklärung rechtzeitig abgegeben hatte, um Verspätungszuschläge zu vermeiden. Diese Erfahrung hat mir die Bedeutung einer sorgfältigen und zeitnahen Personalverrechnung verdeutlicht und wie wichtig es ist, alle Belege für Anschaffungen, Fachbücher und Fortbildungsmaßnahmen gut organisiert zu halten.

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